Veranstaltung: | Mitgliederversammlung GJ Kiel |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Nelly Waldeck (Grüne Jugend Kiel) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 05.02.2021, 16:18 |
S1: von FIT* zu FINT*
Antragstext
Änderung in der Satzung:
Ersetze §6 (2) durch
(1) Der Vorstand besteht aus zwei Sprecher*innen, einer politischen
Geschäftsführung, Schatzmeister*in, Frauen*, Inter, Nicht-Binären* und Trans
Personen- und genderpolitische*r Sprecher*in (FINT*GPS), und bis zu 3
Beisitzer*innen. Somit besteht der Vorstand aus min 5 und höchstens 8
gleichberechtigten Personen. Der*Die Schatzmeister*in ist zusätzlich
Hauptverantwortlich für die Tätigkeiten der GRÜNEN JUGEND KIEL innerhalb des
VPJ. Als Unterstützung hierzu können zusätzlich 2 VPJ Delegierte gewählt werden.
Unter diesen zwei Delegierten muss mindestens eine FINT*-Person sein. Diese
Delegierten sind nicht Teil des Vorstands. Zusätzlich wird alle zwei Jahre ein
Beisitzer in den Kreisvorstand von Bündnis 90/Die Grünen Kiel gewählt. Dieser
Posten ist abwechselnd von Legislatur offen und FINT* (Ausgangspunkt zum
Zeitpunkt der laufenden Vorstandszeit bis voraussichtlich 2020: offen).
(2) Der Vorstand muss mindestens zur Hälfte aus Frauen, Inter, Nicht-Binären*
und Trans Personen (FINT*-Personen), davon mindestens eine*r als Sprecher*in,
sowie mindestens zwei als Sprecher*innen, politische Geschäftsführer*in oder
Schatzmeister*in, bestehen.
Ersetze §7 (4) zu:
Die Arbeitsgruppen stehen allen offen. Auf ihrem ersten Treffen können die
anwesenden Mitglieder zwei Koordinator*innen wählen, davon mindestens eine
FINT*-Personen. Diese sind für die Organisation zuständig und Ansprechpersonen
gegenüber dem Vorstand. Die Koordinator*innen müssen jährlich neu gewählt
werden.
Ersetze §8 zu:
(1) Alle gewählten Gremien, Organe und Präsidien, gleichberechtigten Ämter und
Delegiertenplätze der GRÜNEN JUGEND Kiel sind mindestens zur Hälfte mit FINT*-
Personen zu besetzen.
(2) Sollte keine FINT*-Person auf auf einem einer FINT*-Person zustehenden Platz
kandidieren oder gewählt werden, bleibt dieser Platz unbesetzt. Es gibt keine
Möglichkeit, einen solchen Platz zu öffnen.
(3) Auch offene Plätze müssten für den Fall, dass keine FINT*-Person auf einem
einer FINT*-Person zustehenden Platz kandidiert oder gewählt wurde, unbesetzt
bleiben. Diese Regel kann aber von einem FINT*-Forum aufgehoben werden. Das
FINT*-Forum entscheidet, ob die noch zu besetzenden offenen Plätze für alle
Mitglieder freigegeben werden. Wird die Öffnung der Plätze abgelehnt, bleiben
auch diese Plätze unbesetzt.
Begründung
Auch Nicht-Binäre Menschen sind von Diskriminierungen aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität betroffen und sollten daher in Quotierungen mitbedacht und sichtbar gemacht werden.
Änderungsanträge
- Ä2 (Nelly (Gruene Jugend SH), Eingereicht)
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